BCT-Touristik

Chile Reisen

Chile Wissenswertes und Reisehinweise

Reisehinweise Auswärtiges Amt 4

Allgemeine Reiseinformationen

Reisen über Land / Verkehrsverbindungen

Chile ist ein gut erschlossenes Reiseland. Mit modernen Überlandbussen sind fast alle Teile des Landes erreichbar. Zugverbindungen gibt es von Santiago aus nur in Richtung Süden (bis Chillán).

Reisende sollten zumindest über Grundkenntnisse des Spanischen verfügen, da Englisch- und Deutschkenntnisse (außer im Süden des Landes) wenig verbreitet sind.

Auf den Überlandstraßen und Wüstenpisten kommt es vor allem im Norden Chiles immer wieder zu teils schweren Auto- und Busunfällen. Grund sind in der Regel technische Defekte der Fahrzeuge, überhöhte Geschwindigkeit bzw. nicht angepasste Fahrweise und Übermüdung der Fahrer. Bitte achten Sie bei Mietwagen und organisierten Touren auf den technischen Zustand der Fahrzeuge und passen Sie Ihre Fahrweise an die klimatischen und Straßenverhältnisse an bzw. halten Sie die Fahrer dazu an.

Da die Zahnradbahnen in Valparaíso (auch Aufzüge oder Fahrstühle genannt) laut einer Studie der Universität Federico Santa María von Anfang 2010 die chilenischen Sicherheitsbestimmungen nicht erfüllen, wird bis auf Weiteres von ihrer Nutzung abgeraten.

Aufgrund seiner enormen Nord-Süd-Ausdehnung verfügt das Land über eine große geographische und klimatische Vielfalt. Viele Touristen unterschätzen die entstehenden Gefahren durch die weiten Entfernungen, das teilweise extreme Klima sowie plötzliche Wetterumschwünge.

Wegen immer wieder vorkommender Unglücks- und Todesfälle sollten Berg- und Vulkanbesteigungen nur mit ortskundigen Führern sowie guter Ausrüstung und ausreichender Verpflegung durchgeführt werden; diese Empfehlung gilt auch für erfahrene Bergsteiger. Insbesondere bei der Besteigung der Vulkane Villarica und Osorno, die für ihre gefährlichen Spalten bekannt sind, sollte auf die Führung durch gut ausgebildete Bergführer geachtet werden. Den örtlichen Carabineros oder Nationalparkwächtern sollte die ungefähre Route sowie die Dauer der Wanderung mitgeteilt werden, um eventuelle Suchaktionen zu erleichtern. Besondere Vorsicht ist aufgrund rascher Wetterumschwünge geboten.

Vorsicht ist bei der Besichtigung der Geysire El Tatio geboten, da die Zugangswege unzureichend gesichert sind.

Der Lago Chungará an der chilenisch-bolivianischen Grenze liegt auf 4500 m. Von der auf Meereshöhe liegenden Stadt Arica werden Tagesausflüge mit dem Bus dorthin angeboten. Die Höhe, verbunden mit den Anstrengungen der Fahrt, verursacht bei vielen Touristen, v.a. bei älteren Menschen, Höhenkrankheit, die bereits zu Todesfällen geführt hat. Auf langsame Akklimatisation, z. B. durch eine Übernachtung in dem auf halber Höhe gelegenen Ort Putre sollte unbedingt geachtet werden. Bei Auftreten der Höhenkrankheit hilft i.d.R. nur ein Abstieg.

In den trockenen Gebieten in Nordchile ist außerdem darauf zu achten, dass stets ausreichend Wasser mitgeführt und getrunken wird. Auch in der Wüste wird es trotz der hohen Tagestemperaturen nachts empfindlich kalt (z. B. bei Ausflügen zum Hochplateau El Tatio bei San Pedro de Atacama).

Geld / Kreditkarten

Kreditkarten können grundsätzlich verwendet werden; Einschränkungen für deren Benutzung sind lediglich in kleineren Orten gegeben. Bargeld kann an den meisten Geldautomaten mit Maestro-Zeichen per Kreditkarte oder EC-Karte (PIN erforderlich) abgehoben werden. Geldautomaten sollten aus Sicherheitsgründen nur während der Geschäftszeiten benutzt werden. Es wird empfohlen, keine größeren Bargeldmengen bei sich zu tragen.

Das Preisniveau in Chile ist im Vergleich zu anderen südamerikanischen Ländern relativ hoch; es sollten ausreichend Reisemittel eingeplant werden. In Restaurants sind Trinkgelder in Höhe von ca. 10% üblich.

Mietwagen

Laut Auskunft des chilenischen Außenministeriums können Touristen mit dem deutschen nationalen Führerschein in Chile fahren. Für eventuelle Polizeikontrollen empfiehlt es sich, eine spanische Übersetzung oder den mehrsprachigen internationalen Führerschein mitzuführen. Bei der Reiseplanung ist zu beachten, dass man mit einem Mietwagen in der Regel nicht in die angrenzenden Länder fahren darf. Mietwagen sind leider oft in schlechtem technischen Zustand.

Reisen mit minderjährigen Kindern

Für Reisen mit minderjährigen Kindern gelten in Chile besonders strikte Vorschriften, siehe www.bcn.cl/guias/salida-menores-pais

Auch wenn diese grundsätzlich nur für in Chile lebende Kinder gelten, kommt es des Öfteren auch zu erheblichen Problemen für Touristen.

Die chilenischen Vorschriften besagen , dass bei Ein- und Ausreise aus Chile für allein oder nur mit einem Elterteil reisende minderjährige Kinder eine von einem chilenischen Notar oder einer chilenischen Auslandsvertretung beglaubigte Reisegenehmigung mitgeführt werden muss, die von dem/den nicht mitreisenden Elternteil(en) erteilt wird. Zur Erteilung der Reisegenehmigung muss neben den gültigen Ausweisdokumenten von Eltern und Kind auch die Geburtsurkunde vorgelegt werden.

Die Botschaft empfiehlt daher, bei Reisen mit minderjährigen Kindern sicherheitshalber auch eine Geburtsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie) mitzuführen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an eine der chilenischen Auslandsvertretungen in Deutschland.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.